Koordinierungskomitee des MA-Studiengangs –Verwaltungsorgane
Die zuständigen Organe im Fachbereich für den Ablauf des Masterstudiums sind:
- Die Vollversammlung des Fachbereichs für Deutsche Sprache und Literatur.
- Das Koordinierungskomitee des Masterstudiums: Es besteht aus fünf (5) Fakultätsmitgliedern der Abteilung, die für die Durchführung des Programms verantwortlich sind und von der Vollversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden. Die Mitglieder des Koordinierungskomitees haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Entschädigung für ihre Teilnahme am Ausschuss. Vorsitzende/r des Koordinierungskomitees ist der Leiter/in des MA-Studiums, der/die unter den Komiteesmitgliedern von der Vollversammlung des Fachbereichs ernannt wird. Das Koordinierungskomitee ist für die Organisation und die Durchführung des Programms verantwortlich und
- macht Vorschläge hinsichtlich der Verteilung der Fächer unter den Lehrenden des MA-Studiums,
- macht Vorschläge hinsichtlich der Fächerauswahl und der Verteilung der Fächer pro Semester,
- ernennt den Betreuer und die Mitglieder des dreiköpfigen Prüfungsausschusses, die von der Vollversammlung des Fachbereichs bestimmt werden und die für die Diplomarbeiten zuständig sind,
- entscheidet über Anfragen der Studierenden wie Anträge auf Aussetzung des Studiums, Studienverlängerung, Anerkennung von Kursen aus früheren Masterstudiengängen, Ersetzung von Kursen dieses Programms durch Kurse anderer Studiengängen usw. und macht der Vollversammlung des Fachbereichs entsprechende Vorschläge,
- geht Fragen zum Aufbau und Verlauf des Masterstudiums nach und berät die Vollversammlung des Fachbereichs darüber.
- Der/Die Leiter/in des Masterstudiengangs ist der/die Vorsitzende des Koordinierungskomitees und wird von der Vollversammlung des Fachbereichs für eine Amtszeit von zwei Jahren ernannt. Der/Die Leiter/in des MA-Studiums macht den zuständigen Organen der Institution Vorschläge bezüglich des effizienten Verlaufs des Programms. Er/Sie hat keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für seine/ihre administrative Arbeit und hat folgende Aufgaben:
- Er/Sie beruft die Mitglieder des Koordinierungskomitees zur Sitzung ein.
- Er/Sie erstellt die Tagesordnung dieser Sitzungen, indem er/sie die Vorschläge der Mitglieder und Organe des MA-Studiums berücksichtigt.
- Er/Sie ordnet Wahlen an für die Ersetzung von Mitgliedern der Beratungsausschusse im Falle eines Abgangs.
- Er/Sie ist zuständig für die Erstellung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses des Programms, die der Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.
- Er/Sie ist zuständig für die Überwachung des Haushaltsvollzugs und für die Erteilung von Auszahlungsaufträgen für die entsprechenden Ausgaben.
- Am Ende seiner/ihrer Amtszeit und der des Koordinierungskomitees verfasst er/sie einen ausführlichen Abschlussbericht der Forschungs- und Lehrarbeit des MA-Studiums sowie seiner/ihrer sonstigen Projekten zum Zwecke der Verbesserung des Studiums, der besseren Einbindung des menschlichen Potentials, der Optimierung der bestehenden Infrastrukturen und der für die Gesellschaft vorteilhaften Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen des MA-Studiums.
Zuständige Organe an der Universität
- der Senat und
- der VizerektorIn der akademischen Angelegenheiten der Institution. Ihm/Ihr unterliegt die Aufsicht und die allgemeine Koordination der Masterstudiengänge der ganzen Institution.
Koordinierungskomitee des Masterstudiengangs
- Dafni Wiedenmayer (Professorin), Leiterin des Mastertudiengangs
- Paraskevi Petropoulou (Associate Professorin)
- Stefan Lindiger (Associate Professor)
- Joachim Theisen (Associate Professor)
- Maria Koliopoulou (Assistenzprofessorin)